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Aufrufe und Maßnahmen „GOL”-Programm

Die Autonome Provinz Bozen hat im Rahmen des Programms GOL „Garanzia di Occupabilità dei Lavoratori” (Beschäftigungsfähigkeitgarantie) verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, um die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten. 

Neben den spezifischen Maßnahmen, die mit europäischen Mitteln aus dem PNRR finanziert werden und im Folgenden ausführlich beschrieben werden, tragen auch andere aus dem Landeshaushalt finanzierte Maßnahmen zur Erreichung der Programmziele bei, wie beispielsweise die von der italienischen und deutschen Berufsbildung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung für Erwachsene geförderten Maßnahmen (Kurse und Praktika) und die in Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlungszentren im Rahmen der Weiterbildung in italienischer und deutscher Sprache geförderten Sprachkurse.

Zudem werden zugunsten von Menschen mit Behinderung Arbeitseingliederungsprojekte mit sozialpädagogischer Begleitung durchgeführt.

Aufrufe 2023

Am 11. Juli 2023 hat die Landesregierung nach Einholung der Stellungnahme der „PNRR-Missionseinheit“ den öffentlichen Aufruf Nr. 1 für die Maßnahmenwege 1, 2, 3 des Südtiroler „GOL“-Landesanwendungsplans genehmigt.

Der „GOL“-Aufruf Nr. 1 wurde durch den Beschluss Nr. 645 der Südtiroler Landesregierung vom 25. Juli 2023 geändert und die Zulassungskriterien wurden erweitert. 

Um die Erreichung der Ziele des „GOL“-Programms zu fördern, wurde der Aufruf Nr. 1 mit Beschluss Nr. 210 der Südtiroler Landesregierung vom 01.04.2025 geändert.

Beginn: 14.07.2023

Abgabetermin: 25.09.2023 – 12:00 Uhr

CUP: B51D22000530006

Gerichtet an: Im ESF-System akkreditierte Einrichtungen für die Durchführung von Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol oder Einrichtungen, die innerhalb 25.09.2023 den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt haben

Begünstigte: Arbeitssuchende, die in den Arbeitsvermittlungszentren der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben sind und von diesen entsandt werden

Link Veröffentlichung:
Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)

Wichtige Mitteilung an die interessierten Parteien
Achtung: Der öffentliche Aufruf „GOL“ Nr. 1 wurde berichtigt (Beschluss der Landesregierung Nr. 645 vom 25.07.2023) und am 27.07.2023 erneut veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen den Aufruf (Abschnitt 5, Seite 27 und Abschnitt 7, Seite 41) sowie die Anhänge 2, 3, 8 und 9.

Um die Erreichung der Ziele des „GOL“-Programms zu fördern, wurde der Aufruf Nr. 1 mit Beschluss Nr. 210 der Südtiroler Landesregierung vom 01.04.2025 geändert.

Dies bringt folgende Neuerungen:

  1. Begünstigte des Maßnahmenweges 1 „Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt“ können an Sprachkursen (Deutsch und Italienisch) von mindestens 40 Stunden teilnehmen.
  2. Bei begründetem Bedarf und mit vorheriger Genehmigung durch das Verwaltungsamt Arbeitsmarkt können Bildungsmaßnahmen für bis zu 100 Prozent der Stunden in synchronem Fernunterricht stattfinden.
  3. Die Anwesenheitsvergütung von € 3,50 pro Stunde ist ab Genehmigung des Beschlusses für alle Teilnehmer an Kursen mit einer Dauer von mindestens 40 Stunden vorgesehen, d. h. auch für diejenigen, die die Sozialversicherungsleistung für Beschäftigung (Naspi oder Dis-coll) oder das soziale Mindesteinkommen des Landes beziehen. Voraussetzung bleibt weiterhin die Teilnahme an mindestens 70 Prozent der vorgesehenen Stunden in Präsenz und nicht im Fernunterricht.
  4. Begünstigte des Maßnahmenweges 3 „Ausbildung/Umschulung“ können im Rahmen ihrer modular aufgebauten fachlich-beruflichen Ausbildung an verschiedenen Ausbildungskursen, auch gemeinsam mit Begünstigten anderer GOL-Maßnahmenwege, teilnehmen.

Öffentlicher Aufruf GOL Nr. 1
Anhänge Öffentlicher Aufruf GOL Nr. 1 (.zip)
Dekret Nr. 16722 vom 19.09.2023 - Genehmigung des Verwaltungshandbuchs (37 MB)
Verwaltungshandbuch Aufruf Nr. 1 gültig bis 31.03.2025
Dekret Nr. 8296 vom 16.05.2025 - Genehmigung des abgeänderten Verwaltungshandbuchs
Verwaltungshandbuch Aufruf Nr. 1 Version 2.0
Ernennung der Mitglieder der Bewertungskommission Aufruf Nr. 1
Tabelle 1D - Liste Berufsschulen mit Kontaktdaten - Stand Dezember 2024

Vorlagen und Formulare für die Verwaltung der Maßnahmen

1. Bestätigung des ersten Treffens
2. Fragebogen zur Feststellung der Zufriedenheit der/des Begünstigten
3. Fragebogen zur Feststellung der Zufriedenheit der/des Praktikantin/en
4. Erklärung zum Erhalt einkommensunterstützender Maßnahmen - Unterlage nicht mehr verfügbar gemäß Punkt Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 210 vom 01.04.2025
5. Kompetenzprofil für die Arbeitssuche
6. Bescheinigung der Lernergebnisse im Rahmen von Kursen zur Verbesserung der digitalen Kenntnisse
7. Bescheinigung der Lernergebnisse im Rahmen von Kursen zur Verbesserung der Sprachkenntnisse
8. Bescheinigung der Lernergebnisse im Rahmen von beruflichen Ausbildungskursen
9. A­_Vereinbarung Praktikum
10. B_Individuelles Bildungsprojekt Praktikum
11. C_Individuelles Dossier Praktikum
12. D_Bescheinigung der Lernergebnisse Praktikum
13. E_Informationsschreiben für aufnehmende Struktur Praktikum
14. Bescheinigung der Lernergebnisse – fachübergreifende berufliche Kompetenzen
Poster A3-Format
Logos

Zweck des Aufrufs

Zweck des Aufrufs ist die Ermittlung von ausführenden Parteien sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Aktivierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in der Provinz Bozen in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlungszentren (AVZ) in den folgenden vom Programm zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende („GOL“) in Südtirol vorgesehenen Maßnahmenwegen:

Maßnahmenweg 1 „Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt”,
Maßnahmenweg 2 „Weiterbildung – (upskilling)”,
Maßnahmenweg 3 „Ausbildung/Umschulung – (reskilling)”

Durch einen integrierten Dienstleistungsrahmen und das synergetische Handeln öffentlicher und privater Akteure sollen Arbeitsuchende durch die Förderung und Finanzierung verschiedener Maßnahmen, die von privaten Dienstleistern unter Einbeziehung der Landesberufsschulen durchgeführt werden, in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden:

  •  Vorausgehendes Bewertungsverfahren (Assessment), Dienstleistungen zur Hinführung zur Arbeit und Arbeitsvermittlung (durchgeführt von den AVZ).
  •  Beratung für Einzelpersonen und für Gruppen
  •  Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Kompetenzen (digital, sprachlich, berufsspezifisch)

 

Gegenstand

Programm zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden („GOL”) im Rahmen des Nationalen Planes für Aufbau und Resilienz („PNRR”), Mission 5 „Eingliederung und Zusammenhalt”, Komponente 1 „Arbeitsmarktpolitik”, Reform 1.1 „Aktive Arbeitsmarktpolitik und Bildung”, finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU.  

Umsetzung des Landesanwendungsplanes, in Übereinstimmung mit dem Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-2024”.

  

Finanzielle Ausstattung 

Gesamtbetrag aufgeschlüsselt nach Landesteilgebieten: € 1.614.334,00

Landesteilgebiet A - Bozen und Umgebung - € 1.017.030,00
Landesteilgebiet B - Eisacktal und Pustertal - € 290.580,00
Landesteilgebiet C - Burggrafenamt und Vinschgau - € 306.724,00 

Änderung und weitere Bestimmung der Finanzierung des öffentlichen Aufrufs Nr. 1

Verwendung von standardisierten Einheitskosten (SEK), genehmigt durch den außerordentlichen Kommissar von ANPAL, Beschlüsse vom 09.05.2022 Nr. 5 und vom 12.04.2023 Nr. 5

Vereinbarung zwischen Landesämtern über die Durchführung von Tätigkeiten zur Verringerung des Risikos der Doppelfinanzierung

 

Verfahren

Auswahl der ausführenden Parteien, die als Einzelkandidaten oder in Form einer Partnerschaft/eines Unternehmensverbundes teilnehmen. Voraussetzung ist die Akkreditierung gemäß den durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 301 vom 22.03.2016 genehmigten Kriterien.

Nach Prüfung der Zulässigkeit der Ansuchen wird eine Bewertungskommission die Projektunterlagen auf der Grundlage qualitativer Auswahlkriterien prüfen.

Die Unterlagen, die zur Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich sind, müssen ausgefüllt, unterschrieben und gemäß den im Aufruf Nr. 1 (Abschnitt 10, Seite 44) angegebenen Modalitäten innerhalb 25.09.2023 um 12:00 Uhr an die PEC Adresse GOL@pec.prov.bz.it übermittelt werden.

Informationen oder Erläuterungen, auch hinsichtlich der Ausfüllbarkeit der Anhänge, können unter dieser E-Mail Adresse angefordert werden: as@provinz.bz.it
Die Antworten, einschließlich jene vom Informationstreffen vom 31. Juli 2023 (FAQ Nr. 26 bis Nr. 41), sind unter den FAQ - häufig gestellten Fragen veröffentlicht.

Ranglisten

Dekret zur Genehmigung der Ranglisten vom 22.11.2023
Protokoll Nr. 3 der Bewertungskommission vom 20.11.2023

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter: 

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Aufruf Nr. 1

Präsentation Informationsveranstaltung vom 31.07.2023

Aktive Arbeitsmarktpolitik in Südtirol | Arbeit | Autonome Provinz Bozen - Südtirol 

https://ausschreibungen-suedtirol.it/notice/special-notice/list

Sprachkenntnisse der Begünstigten

Aufrufe 2024

Am 10. September 2024 hat die Landesregierung nach Einholung der Stellungnahme der „PNRR-Missionseinheit“ den öffentlichen Aufruf Nr. 2 für den Maßnahmenweg 4 des Südtiroler „GOL“-Landesanwendungsplans genehmigt (Beschluss Nr. 744 der Südtiroler Landesregierung vom 10. September 2024).

Beginn:

12.09.2024

Abgabetermin:

11.11.2024 – 12:00 Uhr

Gerichtet an:

Einrichtungen, die beide der folgenden Anforderungen erfüllen

  1. die ESF-Akkreditierung für die Durchführung von Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen der Autonomen Provinz Bozen besitzen oder bis zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufs den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt haben und
  2. in das Landesregister der Genossenschaften als Sozialgenossenschaft des Typs A eingetragen sind, mit etablierter Unternehmensstruktur mit mindestens 4 aktiven Mitarbeitern zum 31.12.2023 und zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Bei Unternehmensverbünden muss mindestens ein Mitglied akkreditiert sein oder die ESF-Akkreditierung bis zum Abgabetermin des Aufrufs Nr. 2 formell beantragt haben und mindestens ein Mitglied muss im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften als Sozialgenossenschaft vom Typ A eingetragen sein, wie oben beschrieben.

Begünstigte:

Arbeitslose Personen, die in den Arbeitsvermittlungszentren der Autonomen Provinz Bozen (AVZ) eingeschrieben sind und deren Leistungsvereinbarung den Maßnahmenweg 4 des Gol- Programms vorsieht.

Zweck des Aufrufs:

Zweck des Aufrufs Nr. 2 ist die Ermittlung einer ausführenden Partei und die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Durchführung der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Bildung, die im „Maßnahmenweg 4 - Arbeit und Inklusion“ des „GOL“-Programms vorgesehen sind. Maßnahmenweg 4 - Arbeit und Inklusion“ ist im Falle komplexer Bedürfnisse der begünstigten Personen vorgesehen, d. h. bei Vorhandensein von Hindernissen und Barrieren, die über die Arbeitswelt hinausgehen, und deren Überwindung die Aktivierung des Netzes der territorialen Dienste erfordert.

Durch einen integrierten Dienstleistungsrahmen und das synergetische Handeln öffentlicher und privater Akteure sollen Arbeitsuchende durch die Förderung und Finanzierung verschiedener Maßnahmen, die von privaten Dienstleistern, auch unter Einbeziehung der Landesberufsschulen durchgeführt werden, in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. Diese Maßnahmen sind:

  • Vorausgehendes Bewertungsverfahren (Assessment) und Arbeitsvermittlung (durchgeführt von den AVZ);
  • Unterstützung bei der Arbeitssuche;
  • Beratung für Einzelpersonen;
  • Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Kompetenzen (digital, sprachlich, berufsspezifisch);
  • Ausbildungspraktikum.

Gegenstand:

Programm zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden („GOL”) im Rahmen des Nationalen Planes für Aufbau und Resilienz („PNRR”), Mission 5 „Eingliederung und Zusammenhalt”, Komponente 1 „Arbeitsmarktpolitik”, Reform 1.1 „Aktive Arbeitsmarktpolitik und Bildung”, finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU. 

Umsetzung des Landesanwendungsplanes, in Übereinstimmung mit dem Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-2024”.

Finanzielle Ausstattung:

€ 2.360.438,00

Verwendung von standardisierten Einheitskosten (SEK), genehmigt durch den außerordentlichen Kommissar von ANPAL, Beschlüsse vom 09.05.2022 Nr. 5 und vom 12.04.2023 Nr. 5.

Vereinbarung zwischen Landesämtern über die Durchführung von Tätigkeiten zur Verringerung des Risikos der Doppelfinanzierung

Verfahren:

Auswahl der ausführenden Partei, die als Einzelkandidat oder in Form einer Partnerschaft/eines Unternehmensverbundes teilnehmen kann. Voraussetzung ist, dass ein Partner die ESF-Akkreditierung der Autonomen Provinz Bozen besitzt oder bis zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufs den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt hat und ein Partner in das Landesregister der Genossenschaften als Sozialgenossenschaft des Typs A eingetragen ist, mit etablierter Unternehmensstruktur mit mindestens 4 aktiven Mitarbeitern zum 31.12.2023 und zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Nach Ablauf der Einreichfrist wird eine Bewertungskommission die Zulässigkeit der Bewerbungen feststellen und die Projektunterlagen der angenommenen Bewerbungen anhand der im Aufruf genannten Qualitätskriterien prüfen.

Dokumente:

Öffentlicher Aufruf GOL Nr. 2

Anhänge Öffentlicher Aufruf GOL Nr. 2 (.zip)

Dekret Nr. 8304 vom 16.05.2025

Verwaltungshandbuch Aufruf Nr. 2

Tabelle 1D - Liste Berufsschulen mit Kontaktdaten - Stand Dezember 2024

Ernennung der Mitglieder der Bewertungskommission

1) Bestätigung des ersten Treffens

5) Kompetenzprofil für die Arbeitssuche

Poster A3 Format

Das Ansuchen um Teilnahme am Auswahlverfahren (“Bewerbungs- und Finanzierungsansuchen”) und die Anhänge müssen, ausgefüllt und unterschrieben, so wie im Aufruf angegeben (Abschnitt 10. Fristen und Verfahren für die Einreichung von Ansuchen und einzureichende Unterlagen“) bis 11.11.2024, 12:00 Uhr, an die folgende PEC -Adresse übermittelt werden: GOL@pec.prov.bz.it

Informationen oder Erläuterungen, auch hinsichtlich der Ausfüllbarkeit der Anhänge, können unter dieser PEC-E-Mail-Adresse angefordert werden: GOL@pec.prov.bz.it

Hier die Beschreibung der Anhänge des Aufrufs (Ordner .zip):

Link Veröffentlichung:

Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)

Graduatoria:

Genehmigung der Rangordnung und Ausgabenzweckbindung

Protokoll Nr. 2 der Bewertungskommission

Genehmigung der neuen Rangordnung und Ausgabenzweckbindung (16.09.2025)

Protokoll Nr. 3 der Bewertungskommission

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter:

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Aufruf Nr. 2

Präsentation Informationsveranstaltung vom 30.09.2024

Praktika zur Eingliederung in die Arbeitswelt

Das Praktikum zur Eingliederung in die Arbeitswelt im Rahmen des „GOL”- Programms ist ein extracurriculares Praktikum, das für alle in den Arbeitsvermittlungszentren eingeschriebenen Personen, die am Programm teilnehmen, aktiviert werden kann.

Es ist eine Chance für alle Beteiligten

  • Der aufnehmende Betrieb hat die Chance, motivierte Talente und potenzielle zukünftige Arbeits- und Fachkräfte zu entdecken.
  • Die Praktikantin oder der Praktikant hat die Chance, wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln und die eigenen Fähigkeiten auszubauen.
  • Der Arbeitsmarktservice Südtirol hat die Möglichkeit, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen und so eine qualitativ hochwertige Bildungsmaßnahme zu garantieren, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wird.

Dauer des Projekts

Die Dauer des Praktikums beträgt 3 Monate. Die täglichen und wöchentlichen Anwesenheitsstunden (mindestens 20 pro Woche) werden gemäß dem Kollektivvertrag der aufnehmenden Struktur festgelegt.

Das Praktikum kann im Falle eines Unfalls oder einer Langzeiterkrankung (mit einer Prognose von mindestens 30 Tagen) oder für einen obligatorischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub unterbrochen werden. 

Auf Antrag kann das Praktikum in begründeten Fällen verkürzt oder verlängert werden; in diesen Fällen muss die aufnehmende Struktur die entsprechende Mitteilung über die vorzeitige Beendigung oder Verlängerung über das Portal ProNotel2 oder ein anderes regionales Portal senden.

CUP: B31C25000020006

Taschengeld

Die Praktikantin oder der Praktikant erhält eine monatliche Vergütung, die von der Landesverwaltung gezahlt und von der Europäischen Union - NextGenerationEU - finanziert wird; bei einer Mindestanwesenheit von 51% beträgt der gezahlte Betrag 300,00 €; ab 70% Anwesenheit steigt der monatliche Betrag auf 500,00 €, auch für Teilzeitpraktika. Die Landesverwaltung garantiert die Unfallversicherung INAIL und die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten.

Das Taschengeld ist dem Einkommen aus abhängiger Arbeit gleichgestellt, kann aber mit dem Arbeitslosengeld kumuliert werden und muss nicht an das INPS gemeldet werden.

Bedingungen für die Aktivierung

Als aufnehmende Struktur kann ich das Praktikum unter den folgenden Bedingungen starten lassen:

A. Ich hatte in den letzten zwei Jahren vor der Aktivierung des Praktikums kein Arbeits- oder Kooperationsverhältnis mit dem Praktikanten/der Praktikantin und ihm/ihr wurden keine Aufträge (Erbringung von Dienstleistungen) übertragen.

B. Es gab in den letzten zwölf Monaten für die Aufgaben, mit denen der Praktikant/die Praktikantin betraut wird, keine Arbeitsaussetzungen mit außerordentlichen Kündigungen und keinen Personalabbau.

C. Ich habe keine Konkursverfahren laufen.

D. Ich beabsichtige nicht, den Praktikanten/die Praktikantin als Ersatz für Arbeitnehmende einzusetzen, die sich im Urlaub, im Krankenstand, in Elternzeit oder im Streik befinden.

Ich kann auch mehrere Praktika gleichzeitig aktivieren, im Rahmen der Grenzen, die in Bezug auf die Anzahl der Beschäftigten festgelegt sind.

Die arbeitslose Person kann ein Praktikum absolvieren, wenn sie oder er bei einem Arbeitsvermittlungszentrum des Landes eingeschrieben ist und an einem „GOL“ Maßnahmenweg teilnimmt.

Für den Start des Praktikums

Alle Beteiligten legen gemeinsam das individuelle Bildungsprojekt fest und unterzeichnen die Praktikumsvereinbarung. Darin sind alle wichtigen Regeln festgehalten.

Der aufnehmende Betrieb ernennt eine/n betriebliche/n Tutor:in mit Erfahrung und geeigneten beruflichen Fähigkeiten. Zusammen mit dem/r Tutor:in des Arbeitsvermittlungszentrums wird dafür gesorgt, dass die Ziele des Praktikums erreicht werden.

Spätestens einen Tag vor Start des Praktikums meldet der Betrieb den Beginn über ProNotel2.

Während der Durchführung des Praktikums

Die aufnehmende Struktur muss die Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit (gesetzesvertretendes Dekret 81/08) einhalten und alle Arbeitnehmenden, einschließlich des Praktikanten/der Praktikantin, angemessen über die Arbeitsrisiken und die zur Vermeidung von Unfällen zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen unterrichten.

Das Anwesenheitsregister wir ausgefüllt und bis zum 3. Tag eines jeden Monats wird eine Kopie mit den Anwesenheiten des Vormonats mittels PEC an GOL@pec.prov.bz.it gesendet, damit die Verwaltung das Taschengeld auszahlen kann.

Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens, der Dritten oder dem Betrieb während des Praktikums zugefügt wird, informiert der Betrieb die Landesverwaltung unverzüglich mittels PEC.

Die Tutorinnen und Tutoren begleiten und unterstützen den Praktikanten oder die Praktikantin während des gesamten Projekts.

Die Verwaltung führt unangekündigte Kontrollen durch, sowohl vor Ort, um das Bestehen der Maßnahmen zu prüfen, als auch durch Prüfung der Unterlagen, um die ordnungsgemäße Durchführung der finanzierten Maßnahmen sicherzustellen.

Zum Abschluss des Praktikums

Die Tutorinnen und Tutoren erstellen das individuelle Dossier und bereiten die Bescheinigung der Lernergebnisse vor.

Gemeinsam prüfen alle Beteiligten die Möglichkeit der Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis.

Informationen oder Erläuterungen können unter dieser E-Mail-Adresse angefordert werden: gol@provinz.bz.it

Dokumentation

Beschluss der Landesregierung Nr. 163 vom 11/03/2025

Poster A3 Format

FAQ - häufig gestellte Fragen zu Praktika zur Eingliederung in die Arbeitswelt

Letzte Aktualisierung: 17/12/2025