Aufrufe und Maßnahmen „GOL”-Programm
Die Autonome Provinz Bozen hat im Rahmen des Programms GOL „Garanzia di Occupabilità dei Lavoratori” (Beschäftigungsfähigkeitgarantie) verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, um die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten.
Neben den spezifischen Maßnahmen, die mit europäischen Mitteln aus dem PNRR finanziert werden und im Folgenden ausführlich beschrieben werden, tragen auch andere aus dem Landeshaushalt finanzierte Maßnahmen zur Erreichung der Programmziele bei, wie beispielsweise die von der italienischen und deutschen Berufsbildung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung für Erwachsene geförderten Maßnahmen (Kurse und Praktika) und die in Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlungszentren im Rahmen der Weiterbildung in italienischer und deutscher Sprache geförderten Sprachkurse.
Zudem werden zugunsten von Menschen mit Behinderung Arbeitseingliederungsprojekte mit sozialpädagogischer Begleitung durchgeführt.
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Praktika zur Eingliederung in die Arbeitswelt
Das Praktikum zur Eingliederung in die Arbeitswelt im Rahmen des „GOL”- Programms ist ein extracurriculares Praktikum, das für alle in den Arbeitsvermittlungszentren eingeschriebenen Personen, die am Programm teilnehmen, aktiviert werden kann.
Es ist eine Chance für alle Beteiligten
- Der aufnehmende Betrieb hat die Chance, motivierte Talente und potenzielle zukünftige Arbeits- und Fachkräfte zu entdecken.
- Die Praktikantin oder der Praktikant hat die Chance, wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln und die eigenen Fähigkeiten auszubauen.
- Der Arbeitsmarktservice Südtirol hat die Möglichkeit, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen und so eine qualitativ hochwertige Bildungsmaßnahme zu garantieren, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wird.
Dauer des Projekts
Die Dauer des Praktikums beträgt 3 Monate. Die täglichen und wöchentlichen Anwesenheitsstunden (mindestens 20 pro Woche) werden gemäß dem Kollektivvertrag der aufnehmenden Struktur festgelegt.
Das Praktikum kann im Falle eines Unfalls oder einer Langzeiterkrankung (mit einer Prognose von mindestens 30 Tagen) oder für einen obligatorischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub unterbrochen werden.
Auf Antrag kann das Praktikum in begründeten Fällen verkürzt oder verlängert werden; in diesen Fällen muss die aufnehmende Struktur die entsprechende Mitteilung über die vorzeitige Beendigung oder Verlängerung über das Portal ProNotel2 oder ein anderes regionales Portal senden.
CUP: B31C25000020006
Taschengeld
Die Praktikantin oder der Praktikant erhält eine monatliche Vergütung, die von der Landesverwaltung gezahlt und von der Europäischen Union - NextGenerationEU - finanziert wird; bei einer Mindestanwesenheit von 51% beträgt der gezahlte Betrag 300,00 €; ab 70% Anwesenheit steigt der monatliche Betrag auf 500,00 €, auch für Teilzeitpraktika. Die Landesverwaltung garantiert die Unfallversicherung INAIL und die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten.
Das Taschengeld ist dem Einkommen aus abhängiger Arbeit gleichgestellt, kann aber mit dem Arbeitslosengeld kumuliert werden und muss nicht an das INPS gemeldet werden.
Bedingungen für die Aktivierung
Als aufnehmende Struktur kann ich das Praktikum unter den folgenden Bedingungen starten lassen:
A. Ich hatte in den letzten zwei Jahren vor der Aktivierung des Praktikums kein Arbeits- oder Kooperationsverhältnis mit dem Praktikanten/der Praktikantin und ihm/ihr wurden keine Aufträge (Erbringung von Dienstleistungen) übertragen.
B. Es gab in den letzten zwölf Monaten für die Aufgaben, mit denen der Praktikant/die Praktikantin betraut wird, keine Arbeitsaussetzungen mit außerordentlichen Kündigungen und keinen Personalabbau.
C. Ich habe keine Konkursverfahren laufen.
D. Ich beabsichtige nicht, den Praktikanten/die Praktikantin als Ersatz für Arbeitnehmende einzusetzen, die sich im Urlaub, im Krankenstand, in Elternzeit oder im Streik befinden.
Ich kann auch mehrere Praktika gleichzeitig aktivieren, im Rahmen der Grenzen, die in Bezug auf die Anzahl der Beschäftigten festgelegt sind.
Die arbeitslose Person kann ein Praktikum absolvieren, wenn sie oder er bei einem Arbeitsvermittlungszentrum des Landes eingeschrieben ist und an einem „GOL“ Maßnahmenweg teilnimmt.
Für den Start des Praktikums
Alle Beteiligten legen gemeinsam das individuelle Bildungsprojekt fest und unterzeichnen die Praktikumsvereinbarung. Darin sind alle wichtigen Regeln festgehalten.
Der aufnehmende Betrieb ernennt eine/n betriebliche/n Tutor:in mit Erfahrung und geeigneten beruflichen Fähigkeiten. Zusammen mit dem/r Tutor:in des Arbeitsvermittlungszentrums wird dafür gesorgt, dass die Ziele des Praktikums erreicht werden.
Spätestens einen Tag vor Start des Praktikums meldet der Betrieb den Beginn über ProNotel2.
Während der Durchführung des Praktikums
Die aufnehmende Struktur muss die Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit (gesetzesvertretendes Dekret 81/08) einhalten und alle Arbeitnehmenden, einschließlich des Praktikanten/der Praktikantin, angemessen über die Arbeitsrisiken und die zur Vermeidung von Unfällen zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen unterrichten.
Das Anwesenheitsregister wir ausgefüllt und bis zum 3. Tag eines jeden Monats wird eine Kopie mit den Anwesenheiten des Vormonats mittels PEC an GOL@pec.prov.bz.it gesendet, damit die Verwaltung das Taschengeld auszahlen kann.
Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens, der Dritten oder dem Betrieb während des Praktikums zugefügt wird, informiert der Betrieb die Landesverwaltung unverzüglich mittels PEC.
Die Tutorinnen und Tutoren begleiten und unterstützen den Praktikanten oder die Praktikantin während des gesamten Projekts.
Die Verwaltung führt unangekündigte Kontrollen durch, sowohl vor Ort, um das Bestehen der Maßnahmen zu prüfen, als auch durch Prüfung der Unterlagen, um die ordnungsgemäße Durchführung der finanzierten Maßnahmen sicherzustellen.
Zum Abschluss des Praktikums
Die Tutorinnen und Tutoren erstellen das individuelle Dossier und bereiten die Bescheinigung der Lernergebnisse vor.
Gemeinsam prüfen alle Beteiligten die Möglichkeit der Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis.
Informationen oder Erläuterungen können unter dieser E-Mail-Adresse angefordert werden: gol@provinz.bz.it
Dokumentation
Beschluss der Landesregierung Nr. 163 vom 11/03/2025
FAQ - häufig gestellte Fragen zu Praktika zur Eingliederung in die Arbeitswelt
Letzte Aktualisierung: 17/12/2025