Fragen & Antworten
Es gibt 396 Fragen und Antworten
Kann dasselbe Praktikum in mehreren Unternehmen absolviert werden?
Nein, das ist nicht möglich, auch wenn dies zuvor im „individuellen Praktikumsprojekt” für einen kurzen Zeitraum und unter der Leitung desselben Tutors vorgesehen war. Das Praktikum muss in einem einzigen aufnehmenden Unternehmen absolviert werden, das für die Ernennung des Tutors verantwortlich ist, für den INAIL- und RCT-Versicherungsschutz (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten) sorgt, die Ausbildung zur Arbeitssicherheit gewährleistet und die Anforderungen hinsichtlich der maximalen Anzahl zulässiger Praktikanten einhalten muss.
(Nr. 720) Meldetermine - Wie kann man eine Anmeldung tätigen, wenn das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen ist?
Sollte das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen sein, kann der Arbeitgeber die Anmeldung (UniUrg) über das Verfahren unter folgendem Link vornehmen:
https://arbeit.provinz.bz.it/de/uniurg
Dies muss vor 24:00 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Es besteht weiterhin die Pflicht für den Arbeitsrechtsberater bzw. den Arbeitgeberverband, die Meldung mit der elektronischen Übermittlung des Formulars UniLav am erstmöglichen Tag ab Wiedereröffnung des Büros zu vervollständigen.
Was ist zu tun, wenn ein Praktikum abgebrochen bzw. vorzeitig beendet oder gar nicht begonnen wird?
Falls ein Praktikumsprojekt abgebrochen bzw. vorzeitig beendet oder gar nicht begonnen wurde, ist der Tutor der Abteilung Arbeitsmarktservice umgehend zu informieren. Das vorzeitige Beendigungsdatum muss im Portal ProPraktika registriert werden. Sofern das Praktikumsprojekt meldepflichtig ist, muss der vorzeitige Endtermin innerhalb von fünf Tagen ab Beendigung des Projektes auch über das Portal ProNotel2 mitgeteilt werden. Es ist empfehlenswert, die Praktikantin bzw. den Praktikanten zeitgerecht und schriftlich über die Entscheidung der vorzeitigen Auflösung zu informieren.
Arbeitsvertrag – Saisonarbeit – In welcher Situation handelt es sich um einen saisonalen Vertrag?
Jene Arbeitnehmer, die in der einheitlichen Pflichtmeldung als Saisonsarbeiter gemeldet wurden, gelten als Saisonsarbeiter.
Tagelöhner in der Landwirtschaft gelten als Saisonsarbeiter.
Voraussetzung Invalidität von mindestens 46% Zivilinvalidität oder mindestens 34% Arbeitsinvalidität: Was, wenn sich der Prozentsatz der Invalidität im Laufe des Bezugsjahres verändert hat?
Die Voraussetzung der Invalidität muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben sein.
Sollte die Voraussetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gegeben sein, aber nachweislich über die Hälfte des Bezugsjahres gegeben gewesen sein, wird die Prämie gewährt.
Voraussetzung Arbeitsvertrag von mindestens 15 Wochenstunden – Was wenn die Wochenstunden sich im Laufe des Jahres erhöht bzw. verringert haben?
Die Voraussetzung der 15 Wochenstunden muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben sein.
Falls die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr im antragstellenden Betrieb beschäftigt ist, muss die Voraussetzung im letzten gemeldeten Arbeitsverhältnis gegeben sein.
Sollte die Voraussetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gegeben sein, aber nachweislich über die Hälfte des Bezugsjahres gegeben gewesen sein, wird die Prämie gewährt.
Die Kriterien für die Durchführung der extracurricularen Praktika, welche im Rahmen des GOL-Programms aktiviert werden, sehen unter anderem vor, dass das aufnehmende Unternehmen während der letzten 12 Monate kein Personal infolge einer nichtbestandenen Probezeit oder der Überschreitung der Platzerhaltungsfrist entlassen hat. Wie ist dieses Kriterium auszulegen? Bezieht sich dieses Kriterium auf den operativen Sitz, welcher beabsichtigt, den Praktikanten oder die Praktikantin aufzunehmen oder bezieht es sich auf das Unternehmen als Ganzes?
Diese Bedingung bezieht sich auf das Personal, das während der letzten 12 Monate infolge einer nicht bestandenen Probezeit oder der Überschreitung der Platzerhaltungsfrist entlassen wurde und dieselben Arbeitsleistungen durchführte, welche das Unternehmen beabsichtigt, dem Praktikant oder der Praktikantin zu übertragen. Falls diese Übereinstimmung nicht vorliegt, stellt die Entlassung infolge einer nicht bestandenen Probezeit oder der Überschreitung der Platzerhaltungsfrist keinen Hinderungsgrund für die Durchführung des Praktikums dar. Das genannte Kriterium wird ausschließlich für den operativen Sitz, an welchem der Praktikant oder die Praktikantin aufgenommen wird, überprüft.
Wer ist als Empfänger des sozialen Mindesteinkommens des Landes (DLH Nr. 30/2000) gemeint?
Mit Empfänger ist jene Person gemeint, die den Träger der Sozialdienste (Bezirksgemeinschaft oder Betrieb für Sozialdienste Bozen, die laut Aufenthaltsort des Antragstellers zuständig sind) um die Erbringung des soziales Mindesteinkommens des Landes für sich selbst und für ihre Familiengemeinschaft ersucht hat.
Wird der Arbeitsvertrag auf Abruf (Job on call) als gerechtfertigter Abwesenheitsgrund betrachtet?
Ja, auch der Arbeitsvertrag auf Abruf (Job on call) rechtfertigt die Abwesenheit für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. Bei einer Gruppenmaßnahme wird der Begünstigte als nützlich für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl angesehen, wenn er teilweise an der Maßnahme teilgenommen hat, ohne mehr als 30 % der zulässigen unentschuldigten Abwesenheitsstunden zu überschreiten. Ebenso für die positive Abrechnung einer Einzelmaßnahme, darf der teilnehmende Begünstigte 30% der zulässigen unentschuldigten Abwesenheitsstunden nicht überschreiten. Nach Möglichkeit muss die Bescheinigung der Lernergebnisse ausgestellt werden, auch wenn sie nur auf Teile der Lerninhalte bezogen ist.
Es kommt vor, dass die Begünstigten nur bei der letzten beruflichen Orientierung abwesend war und daher das Kompetenzprofil für die Arbeitssuche und den Fragebogen nicht erstellt oder ausgefüllt oder formell unterschrieben wurden: Kann in diesem Fall die berufliche Orientierung abgerechnet werden, wenn mindestens 70% der Stunden stattgefunden haben?
Die Ausstellung des Kompetenzprofils ist Voraussetzung dafür, dass die Orientierungsmaßnahme abgerechnet werden kann (Verwaltungshandbuch Punkt 4.4.1). Die ausführenden Parteien sollten sich dahingehend organisieren, dass die Erarbeitung des Kompetenzprofiles nicht von der Teilnahme der Begünstigten am letzten Orientierungstreffen abhängt.