Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1
Wird der Arbeitsvertrag auf Abruf (Job on call) als gerechtfertigter Abwesenheitsgrund betrachtet?
Ja, auch der Arbeitsvertrag auf Abruf (Job on call) rechtfertigt die Abwesenheit für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. Bei einer Gruppenmaßnahme wird der Begünstigte als nützlich für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl angesehen, wenn er teilweise an der Maßnahme teilgenommen hat, ohne mehr als 30 % der zulässigen unentschuldigten Abwesenheitsstunden zu überschreiten. Ebenso für die positive Abrechnung einer Einzelmaßnahme, darf der teilnehmende Begünstigte 30% der zulässigen unentschuldigten Abwesenheitsstunden nicht überschreiten. Nach Möglichkeit muss die Bescheinigung der Lernergebnisse ausgestellt werden, auch wenn sie nur auf Teile der Lerninhalte bezogen ist.
- Quelle: Verwaltungsamt Arbeitsmarkt
- Nummer: 85
- Datum: 25.02.2025
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